Dirk Möhrke Energieberater HWK
Informationen über Energieausweise
Energieausweise für neu errichtete und
bestehende Wohngebäude
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Wenn ein neues Gebäude errichtet wird, muss der Bauherr/Eigentümer
sicherstellen, dass man ihm einen gültigen Energieausweis nach EnEV auf der
Grundlage des fertig errichteten Neubaus ausstellt.
Für Bestandsgebäude gilt nach einer Modernisierung das selbe, wenn der
Planer für das gesamte Gebäude den EnEV-Nachweis berechnet hat.
Energieausweise sind unverzüglich nach Fertigstellung zu
übergeben.
Im Bestand benötigt der Eigentümer einen Energieausweis bei
Verkauf oder Vermietung.
Energieausweise behalten zehn Jahre lang ihre Gültigkeit.
Energieausweise müssen immer für das ganze Gebäude erstellt
werden, solange es sich um ein reines Wohngebäude handelt.
Wohnungsanbieter müssen ohne einen gültigen Energieausweis mit einem
Bußgeld rechnen. Nach § 16 II Energieeinsparverordnung müssen Eigentümer
und Verkäufer einer Immobilie bei Inseraten Angaben zum Energieverbrauch
machen. Diese Zahlen sind auch potenziellen Kaufinteressenten vorzulegen.
Dabei spielt es keine Rolle ob das Gebäude neu gebaut, verkauft, verpachtet
oder vermietet werden soll.
Ein qualifizierter Energieberater informiert die Kunden über die Kriterien
und Ausnahmen, die einen Energienachweis verlangen. Er kann als Fachmann
Empfehlungen über die Art des Nachweises geben und Sie auch über die
Kosten für den Energieausweis aufklären.
Ein Sachverständiger oder Energieberater ist berechtigt, zwei
unterschiedliche Varianten nach den Vorgaben der EnEV auszustellen. Man
unterscheidet zwischen einem Energiebedarfsausweis und einem
Energieverbrauchsausweis.
Vermieter können Ausgaben für den Energieausweis als Werbungskosten bei
ihren Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“ absetzen.
Wie unterscheiden sich der verbrauchsorientierte und
der bedarfsorientierte Energieausweis?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
- gibt Auskunft und Iiefert Informationen über den witterungsbereinigten
Verbrauch der Immobilie, gerechnet über den Zeitraum der zurückliegenden
36 Monate.
- kann auf der Grundlage des nachgewiesenen Energieverbrauchs durch
Rechnungsbelege (Heizkostenabrechnung) ausgestellt werden.
Da der Verbrauch abhängig von der Anzahl der Bewohner und deren
Nutzungsverhalten ist, werden die ermittelten Verbrauchswerte teilweise
kritisch bewertet.
Bei einem Verbrauchsausweis dienen die Angaben während der letzten drei
Jahre als Grundlage. Diese Ausweisvariante ist zwar kostengünstiger, aber im
Vergleich zu einer objektiven Vergleichsmöglichkeit sehr beschränkt
verwendbar
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Vor der Ausstellung eines Bedarfsausweises untersucht ein
Bausachverständiger oder Energieberater den Zustand der Gebäudehülle und
der Haustechnik hinsichtlich des Energieverbrauchs. Es wird eine Analyse
erstellt, die mit Kennziffern zum Energiebedarf und Wärmeverlust arbeitet
und mögliche Abweichungen aufzeigt.
Das vereinfachte Verfahren arbeitet mit Daten über die Typologie der
Gebäudeform und Bauteile. Berücksichtigt wird hier auch das Alter der
Immobilie.
Die Variante des Bedarfsausweises ist für Ein- bis Vierfamilienwohnhäuser
heute gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft Gebäude, die vor 1977 gebaut
und noch nicht energetisch saniert wurden. Der bedarfsorientierte
Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt
werden, wenn keine oder nicht ausreichende Verbrauchswerte vorliegen.
Ein Bedarfsausweis berücksichtigt den energetischen Zustand von Wänden,
Fenstern und Heizung. Durch die relativ aufwendige Erstellung sind die
Kosten für diesen Energieausweis höher. Diese Variante ist jedoch
aussagekräftiger und damit zur genauen und objektiven Darstellung des
energetischen Zustandes einer Immobilie die bessere Wahl.
Bei einem
verbrauchsorientierten
Energieausweis muss der
Auftraggeber mit Kosten
zwischen 100 und 150 Euro
rechnen. Voraussetzung dafür
ist, dass die vorhandenen
Belege und Rechnungen
verfügbar sind. Bei
Mehrfamilienhäusern mit bis
zu sechs Wohneinheiten sind
durchaus Kosten über 350
Euro üblich.
Bei der qualifizierten
Erstellung eines
Bedarfsausweis, fallen Kosten
zwischen 400 Euro und 600
Euro an. Bei größeren
Wohnobjekten ist es durchaus
üblich, eine Grundpauschale
von circa 600 Euro zuzüglich
50 bis 80 Euro je Wohneinheit
zu berechnen.
Sanieren kostet Geld. Nicht Sanieren kostet noch viel mehr!
Kosten